Warum sollten Sie zu uns kommen?
Kündigung und Diskriminierung gefährden die wirtschaftliche Existenz und häufig die Gesundheit. Sie brauchen kompetente Unterstützung. Dies bieten wir Ihnen:
1. Unsere hohe Qualifikation:
Die Qualifikation der Anwälte:
2. Spezialisierung:
Wir beschäftigen uns ausschließlich mit Arbeitsrecht, denn wir meinen, wer alles bearbeitet, kann nirgendwo Spezialist sein.
3. Erfahrung:
Zulassung als Anwalt:
Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, 1996
Ingo Frieters, 2003
Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Prof. Dr. Alenfelder, 2000
Ingo Frieters, 2006
Beide Anwälte haben hunderte von Arbeitsrechtsverfahren betreut (möglicherweise auch tausende - wir haben sie nicht gezählt). Niemand in Deutschland hat mehr Diskriminierungsopfer im Arbeitsrecht vertreten als Prof. Dr. Alenfelder.
4. Erfolge:
Niemand kann Ihnen Erfolg vor Gericht garantieren, auch wir nicht, aber Erfolge in der Vergangenheit können ein Zeichen für gute Arbeit sein.
Die höchsten Summen, die bislang in Deutschland wegen Diskriminierung gezahlt wurden (soweit uns bekannt), sind in Verfahren ausgehandelt worden, die wir betreut haben:
Weitere Ergebnisse
5. Vertretung bei Kündigung UND Diskriminierung:
Kündigungen können die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Hier gilt es energisch vorzugehen, um Sie zu schützen. Diskriminierung ist jede Benachteiligung, weil das Opfer einer gesetzlich geschützten Gruppe angehört, also z. B. wegen Geschlechts, Alters, Behinderung und Religion. Dabei reicht es aus, wenn die Zugehörigkeit zu der Gruppe ein Motiv neben anderen Motiven ist. Häufig ist eine Kündigung gleichzeitig eine Diskriminierung (z. B. Kündigung wegen des Alters, wegen Behinderung oder Schwangerschaft). Dann besteht Anspruch auf den Arbeitsplatz und eine abschreckend hohe Entschädigung. Wir führen Klagen wegen Kündigungen UND wegen Diskriminierung, soweit Indizien vorhanden sind und es sinnvoll ist. Beides muß gleichrangig bearbeitet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Leider kennen sich viele Kollegen mit dem Antidiskriminierungsrecht nicht hinreichend aus. Prof. Dr. Alenfelder führt nicht nur dauernd derartige Verfahren, er schult auch regelmäßig Richter und Anwälte im Antidiskriminierungsrecht.
1. Unsere hohe Qualifikation:
Die Qualifikation der Anwälte:
- Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht,
- Regelmäßige Vorträge und Schulungen für Richter, Anwälte, Personalverantwortliche
- (Wissenschaftliche) Veröffentlichungen
2. Spezialisierung:
Wir beschäftigen uns ausschließlich mit Arbeitsrecht, denn wir meinen, wer alles bearbeitet, kann nirgendwo Spezialist sein.
3. Erfahrung:
Zulassung als Anwalt:
Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, 1996
Ingo Frieters, 2003
Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Prof. Dr. Alenfelder, 2000
Ingo Frieters, 2006
Beide Anwälte haben hunderte von Arbeitsrechtsverfahren betreut (möglicherweise auch tausende - wir haben sie nicht gezählt). Niemand in Deutschland hat mehr Diskriminierungsopfer im Arbeitsrecht vertreten als Prof. Dr. Alenfelder.
4. Erfolge:
Niemand kann Ihnen Erfolg vor Gericht garantieren, auch wir nicht, aber Erfolge in der Vergangenheit können ein Zeichen für gute Arbeit sein.
Die höchsten Summen, die bislang in Deutschland wegen Diskriminierung gezahlt wurden (soweit uns bekannt), sind in Verfahren ausgehandelt worden, die wir betreut haben:
- Höchster abgeschlossener Vergleich: 500.000 € - Behindertendiskriminierung
- Höchster angebotener Vergleich: 500.000 € - Geschlechtsdiskriminierung
Weitere Ergebnisse
5. Vertretung bei Kündigung UND Diskriminierung:
Kündigungen können die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Hier gilt es energisch vorzugehen, um Sie zu schützen. Diskriminierung ist jede Benachteiligung, weil das Opfer einer gesetzlich geschützten Gruppe angehört, also z. B. wegen Geschlechts, Alters, Behinderung und Religion. Dabei reicht es aus, wenn die Zugehörigkeit zu der Gruppe ein Motiv neben anderen Motiven ist. Häufig ist eine Kündigung gleichzeitig eine Diskriminierung (z. B. Kündigung wegen des Alters, wegen Behinderung oder Schwangerschaft). Dann besteht Anspruch auf den Arbeitsplatz und eine abschreckend hohe Entschädigung. Wir führen Klagen wegen Kündigungen UND wegen Diskriminierung, soweit Indizien vorhanden sind und es sinnvoll ist. Beides muß gleichrangig bearbeitet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Leider kennen sich viele Kollegen mit dem Antidiskriminierungsrecht nicht hinreichend aus. Prof. Dr. Alenfelder führt nicht nur dauernd derartige Verfahren, er schult auch regelmäßig Richter und Anwälte im Antidiskriminierungsrecht.