Hilfe bei Diskriminierung und Mobbing
Sie wurden oder werden diskriminiert oder gemobbt? Ihr Arbeitgeber hat Ihre Menschenwürde angegriffen?
Diskriminierung ist keine üble Angewohnheit oder unpassendes Verhalten. Diskriminierung ist ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Grundgesetzes und der Europäischen Union: dem Opfer wird seine Würde als Mensch abgesprochen. Gleiches gilt für diskriminierendes Mobbing und jede andere Form der Entwürdigung.
Daher sind alle aufgerufen, sich entschieden gegen jede Form der Diskriminierung zu wehren. Und die Aussichten werden immer besser, gegen die Täter wirksam vorzugehen. In vielen Fällen können Sie erhebliche Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Wir betreuen Sie umfassend.
Bei Diskriminierung müssen Sie schnell handeln: Innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis von einer Diskriminierung müssen Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, § 15 Abs. 4 AGG. Unter Umständen können Sie auch später noch erfolgreich gegen Diskriminierung vorgehen.
Prof. Dr. Alenfelder ist auf das Antidiskriminierungsrecht spezialisiert. Mehr dazu
Informationen zum Antidiskriminierungsrecht
Informationen zum Arbeitsrecht
Auch bei sonstigen arbeitsrechtlichen Problemen können wir Ihnen helfen.
Hilfe bei Kündigung
Hilfe bei sonstigen Problemen
Diskriminierung ist keine üble Angewohnheit oder unpassendes Verhalten. Diskriminierung ist ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Grundgesetzes und der Europäischen Union: dem Opfer wird seine Würde als Mensch abgesprochen. Gleiches gilt für diskriminierendes Mobbing und jede andere Form der Entwürdigung.
Daher sind alle aufgerufen, sich entschieden gegen jede Form der Diskriminierung zu wehren. Und die Aussichten werden immer besser, gegen die Täter wirksam vorzugehen. In vielen Fällen können Sie erhebliche Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Wir betreuen Sie umfassend.
Bei Diskriminierung müssen Sie schnell handeln: Innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis von einer Diskriminierung müssen Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, § 15 Abs. 4 AGG. Unter Umständen können Sie auch später noch erfolgreich gegen Diskriminierung vorgehen.
Prof. Dr. Alenfelder ist auf das Antidiskriminierungsrecht spezialisiert. Mehr dazu
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