Keinen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Beratung abschließen
Ist der Unterzeichner der Kündigung zum Ausspruch von Kündigungen berechtigt?
Kündigung durch einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen
Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt, ob Sie Kündigungsschutz haben
Lassen Sie durch Ihren Anwalt prüfen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde
Dreiwochenfrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage einhalten
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung Beweise zum Kündigungsgrund sichern
Bei einer betriebsbedingten Kündigung herausfinden, welche nicht gekündigten Kollegen mit Ihnen vergleichbar sind und von einer Kündigung weniger hart betroffen wären
Betriebsrat ansprechen
Bei fristgerechter Kündigung ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern, bei fristloser Kündigumg eine qualifiziertes Endzeugnis anfordern
Persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden
Überlegen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist