Urteile und Verfahren
Sexuelle Belästigung/Diskriminierung in Münster Eine junge Wissenschaftlerin wehrt sich gegen falsche Anschuldigungen der Uni Münster und hat Klage wegen (sexueller) Belästigung und Diskriminierung erhoben. Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen vertreten die Wissenschaftlerin.
Die Frankfurter Rundschau berichtete dazu am 30.11.2009: "Uni Münster - Spendengeld und schwarze Kassen"
Weitere Berichte:
- Frankfurter Rundschau, 14.07.2010: "Lehrstuhl für einen Ungläubigen"
- Westfälische Nachrichten, 14.07.2010: "Ruf ruiniert: Ex-Mitarbeiterin verklagt Uni"
- Münstersche Zeitung, 01.07.2010: "Diskriminierung: Uni vor dem Arbeitsgericht"
- Münstersche Zeitung, 01.12.2009: "Kaddor-Prozess: Spendenskandalan der Uni?" [69 KB]
- Münstersche Zeitung, 17.11.2009: "Anwälte von Lamya Kaddor halten Vorwürfe für haltlos"
- Münstersche Zeitung, 20.12.2009: "Hauptzeuge widerspricht der Anklage"
Udo Voigt loses fight for right to hotel room 22.06.2010, BBC: Diskriminierungsklage des NPD Vorsitzenden Voigt erfolglos
Bericht mit Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder
Bericht der BBC
UK Wired News, 22.06.2010
Physiker kämpft um seinen Titel 17.12.2009, Weser Kurier: Bulgarischer Wissenschaftler klagt wegen Diskriminierung aufgrund Alters und ethnischer Herkunft.
Zum Artikel [368 KB] - mit freundlicher Genehmigung des Weser Kuriers
Diskriminierung eines Musikdirektors Ehemaliger Direktor der Musikakademie Hammelburg klagt auf 125.000 € wegen Diskriminierung und Mobbing durch Landrat Bold (CSU). Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen vertreten den Kläger. Der zunächst zuständige Richter wurde im November 2009 wegen Befangenheit abgelehnt.
Meldungen:
- Main Post, 20.11.2009, Grollmann-Prozess: Richter für befangen erklärt
- Main Post 20.11.2009, Erfolg für Herrmann Grollmann - Prozessrichter für befangen erklärt
- Main Post, 19.11.2009, Grollmann-Klage: Neuen Richter erkämpft
- Saale Zeitung, 07.10.2009 [164 KB] : Gütliche Einigung in weiter Ferne - Kläger lehnt Richter wegen Befangenheit ab
- Saale Zeitung [155 KB] , 20.05.2009: Es geht um Würde und Ehre
- Saale Zeitung [403 KB] , 20.05.2009: Mobbing und Diskriminierung
- Main Post, 19.05.2009
- Donaukurier, 19.05.2009
- Bayerischer Rundfunk, 19.05.2009
- Main Post, 05.05.2009
- Bild, 22.04.2009
- Main Post, Kampf nicht nur für die eigene Ehre - Grollmann: Musterklage wegen Diskriminierung, 16.04.2009
- Bayerischer Rundfunk, 16.04.2009
- Süddeutsche Zeitung, 16.04.2009
Billige Diskriminierung Urteil im Prozeß gegen die R und V Versicherung wegen Diskriminierung: Arbeitsplatz und Schmerzensgeld für Frau Sule Eisele
Am 18.12.2008 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden über die erste bekanntgewordene große Diskriminierungsklage in erster Instanz entschieden. Frau Sule Eisele hatte die R und V Versicherung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft auf eine deutlich schlechtere Stelle versetzt wurde. Die R und V Versicherung bezeichnete dies als ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme und betonte, sie werde keinen Cent zahlen.
Das sieht das Gericht anders: Die Versetzung ist unwirksam und die Versicherung muß knapp 11.000 EUR Entschädigung zahlen. Statt Ersatz des finanziellen Schadens erhält Frau Eisele die alte Stelle zu den alten Bedingungen. Nach Einschätzung des Gerichts besteht damit kein finanzieller Schaden mehr. Frau Eisele hatte einen materiellen Schaden von rund 450.000 EUR geltend gemacht, der ihr durch die Versetzung auf den schlechteren Arbeitsplatz in den nächsten Jahren entstanden wäre. Stattdessen hat sie ihre alte Stelle zurückerhalten. Damit ist der Schaden nach Ansicht des Gerichts weggefallen.
Die Rechtsanwälte der Klägerin, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder und Rechtsanwalt Frank Jansen, zeigten sich zufrieden damit, daß die R und V wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch sei unhaltbar. Es gehe um den Schutz der Menschenwürde. Verfassung und die für Deutschland zwingend geltenden EU Richtlinien verlangen ein abschreckend hohes Schmerzensgeld. 10.800 EUR seien bei einem Milliardenunternehmen kein abschreckend hoher Betrag.
Die Klägerin erklärte: „Wer solche Summen für abschreckend hält, verhindert wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Menschenwürde darf weiter mit Füßen getreten werden – und das zum Spartarif.“
Berufung ist eingelegt.
Weitere Berichte dazu
Billige DiskriminierungSüddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Was Diskriminierung kostet
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Billige Diskriminierung
Der Tagesspiegel, 19.12.2009
Diskriminiert & abgespeist - R+V-Konzern muss Rekord-Schadensersatz nicht zahlen
Kreisanzeiger, 19.12.2008
Kein Abschreckungseffekt
Junge Welt, 02.01.2009
Klägerin enttäuscht über Urteil
Hessischer Rundfunk, 18.12.2008
Gericht gibt Mutter Recht
Rheinische Post, 19.12.2008
10 800 Euro wegen Diskriminierung
Urteil: Versicherung muss Klägerin altes Betreuungsgebiet zurückgeben
Welt, 19.12.2008
"The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case"
Spiegel Online, 19.12.2008
Diskriminierung im Job: Gericht gibt R+V Angestellter Recht
Stern, 23.01.2009
10.800 Euro Strafe wegen Diskriminierung
Berliner Morgenpost, 19.12.2008
The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case
USA Today, 19.12.2008
frühere Berichte
500.00 EUR für die Gerechtigkeit Tagesspiegel 19.02.2008
Süddeutsche Zeitung, 25.01.2008: "Stille Kündigung" soll Arbeitgeber 500.000 Euro kosten - Erstmals droht einem Unternehmen in Deutschland eine hohe Strafe, weil eine Mitarbeiterin gegen Diskriminierung klagt. Das Verfahren wird von Herrn Prof. Dr. Alenfelder und Herrn Rechtsanwalt Frank Jansen betreut.
Süddeutsche Zeitung 25.01.2008
Weitere Berichte:
Frankfurter Rundschau 25.01.2008
Südwest Presse 30.01.2008
bocquel-news.de 31.01.2008
Kreisanzeiger 06.02.2008
Deutsche Welle, 09.02.2008
Süddeutsche Zeitung 16.02.2008
FAZ 17.02.2008
Focus 18.02.2008
SWR 1, 18.02.2008
RTL 18.02.2008
Hessischer Rundfunk 18.02.2008
Frankfurter Rundschau, 18.02.2008
TAZ 19.02.2008
FAZ 23.02.2008
Spiegel Online, 07.04.2008
Glaubhaftmachung vereinfacht 24.04.2008 - Das BAG fordert die umfassende Würdigung aller Umstände, insbesondere müssen die Gerichte auch die Behauptungen des Opfers selbst berücksichtigen. Damit korrigierte das BAG ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg, das die Klage einer wegen Schwangerschaft diskriminierten Arbeitnehmerin abgelehnt hatte. Dem LAG Berlin fehlte die Glaubhaftmachung einer Diskriminierung wegen des Geschlechts. Damit verbessern sich die Chancen für Diskriminierungs- und Mobbingopfer, ihre Rechte durchzusetzen. Pressemitteilung des BAG
Lohndiskriminierung 14.04.2008: "Da hat es mir gereicht"
Bericht in der TAZ über den Kampf einer Frau gegen Benachteiligung bei Lohn und Beförderung. Prof. Dr. Alenfelder vertritt die Klägerin: TAZ 14.04.2008
AGG auf Kündigungen anwendbar Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 05.02.2007 – 3 Ca 730/06
1. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auf Kündigungen uneingeschränkt anwendbar.
2. Die Bildung von Altersgruppen, um anschließend die Sozialauswahl nur noch innerhalb der Gruppen zu führen, ist altersdiskriminierend und damit unzulässig. Darauf basierende Kündigungen sind unwirksam. Dies gilt auch bei Kündigungen, die auf Namenslisten beruhen.
3. Grundsätzlich darf bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der Sozialauswahl das Alter gem. § 1 Abs. 3 KSchG berücksichtigt wegen der schlechteren Aussichten älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt.
4. Der Sozialauswahl können Altersgruppen nur dann zugrunde gelegt werden, wenn der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse hat, das dem Diskriminierungsschutz genügen muss.
(Leitsätze Prof. Dr. Alenfelder)
Die Frankfurter Rundschau berichtete dazu am 30.11.2009: "Uni Münster - Spendengeld und schwarze Kassen"
Weitere Berichte:
- Frankfurter Rundschau, 14.07.2010: "Lehrstuhl für einen Ungläubigen"
- Westfälische Nachrichten, 14.07.2010: "Ruf ruiniert: Ex-Mitarbeiterin verklagt Uni"
- Münstersche Zeitung, 01.07.2010: "Diskriminierung: Uni vor dem Arbeitsgericht"
- Münstersche Zeitung, 01.12.2009: "Kaddor-Prozess: Spendenskandalan der Uni?" [69 KB]
- Münstersche Zeitung, 17.11.2009: "Anwälte von Lamya Kaddor halten Vorwürfe für haltlos"
- Münstersche Zeitung, 20.12.2009: "Hauptzeuge widerspricht der Anklage"
Udo Voigt loses fight for right to hotel room 22.06.2010, BBC: Diskriminierungsklage des NPD Vorsitzenden Voigt erfolglos
Bericht mit Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder
Bericht der BBC
UK Wired News, 22.06.2010
Physiker kämpft um seinen Titel 17.12.2009, Weser Kurier: Bulgarischer Wissenschaftler klagt wegen Diskriminierung aufgrund Alters und ethnischer Herkunft.
Zum Artikel [368 KB] - mit freundlicher Genehmigung des Weser Kuriers
Diskriminierung eines Musikdirektors Ehemaliger Direktor der Musikakademie Hammelburg klagt auf 125.000 € wegen Diskriminierung und Mobbing durch Landrat Bold (CSU). Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen vertreten den Kläger. Der zunächst zuständige Richter wurde im November 2009 wegen Befangenheit abgelehnt.
Meldungen:
- Main Post, 20.11.2009, Grollmann-Prozess: Richter für befangen erklärt
- Main Post 20.11.2009, Erfolg für Herrmann Grollmann - Prozessrichter für befangen erklärt
- Main Post, 19.11.2009, Grollmann-Klage: Neuen Richter erkämpft
- Saale Zeitung, 07.10.2009 [164 KB] : Gütliche Einigung in weiter Ferne - Kläger lehnt Richter wegen Befangenheit ab
- Saale Zeitung [155 KB] , 20.05.2009: Es geht um Würde und Ehre
- Saale Zeitung [403 KB] , 20.05.2009: Mobbing und Diskriminierung
- Main Post, 19.05.2009
- Donaukurier, 19.05.2009
- Bayerischer Rundfunk, 19.05.2009
- Main Post, 05.05.2009
- Bild, 22.04.2009
- Main Post, Kampf nicht nur für die eigene Ehre - Grollmann: Musterklage wegen Diskriminierung, 16.04.2009
- Bayerischer Rundfunk, 16.04.2009
- Süddeutsche Zeitung, 16.04.2009
Billige Diskriminierung Urteil im Prozeß gegen die R und V Versicherung wegen Diskriminierung: Arbeitsplatz und Schmerzensgeld für Frau Sule Eisele
Am 18.12.2008 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden über die erste bekanntgewordene große Diskriminierungsklage in erster Instanz entschieden. Frau Sule Eisele hatte die R und V Versicherung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft auf eine deutlich schlechtere Stelle versetzt wurde. Die R und V Versicherung bezeichnete dies als ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme und betonte, sie werde keinen Cent zahlen.
Das sieht das Gericht anders: Die Versetzung ist unwirksam und die Versicherung muß knapp 11.000 EUR Entschädigung zahlen. Statt Ersatz des finanziellen Schadens erhält Frau Eisele die alte Stelle zu den alten Bedingungen. Nach Einschätzung des Gerichts besteht damit kein finanzieller Schaden mehr. Frau Eisele hatte einen materiellen Schaden von rund 450.000 EUR geltend gemacht, der ihr durch die Versetzung auf den schlechteren Arbeitsplatz in den nächsten Jahren entstanden wäre. Stattdessen hat sie ihre alte Stelle zurückerhalten. Damit ist der Schaden nach Ansicht des Gerichts weggefallen.
Die Rechtsanwälte der Klägerin, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder und Rechtsanwalt Frank Jansen, zeigten sich zufrieden damit, daß die R und V wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch sei unhaltbar. Es gehe um den Schutz der Menschenwürde. Verfassung und die für Deutschland zwingend geltenden EU Richtlinien verlangen ein abschreckend hohes Schmerzensgeld. 10.800 EUR seien bei einem Milliardenunternehmen kein abschreckend hoher Betrag.
Die Klägerin erklärte: „Wer solche Summen für abschreckend hält, verhindert wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Menschenwürde darf weiter mit Füßen getreten werden – und das zum Spartarif.“
Berufung ist eingelegt.
Weitere Berichte dazu
Billige DiskriminierungSüddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Was Diskriminierung kostet
Süddeutsche Zeitung, 19.12.2008
Billige Diskriminierung
Der Tagesspiegel, 19.12.2009
Diskriminiert & abgespeist - R+V-Konzern muss Rekord-Schadensersatz nicht zahlen
Kreisanzeiger, 19.12.2008
Kein Abschreckungseffekt
Junge Welt, 02.01.2009
Klägerin enttäuscht über Urteil
Hessischer Rundfunk, 18.12.2008
Gericht gibt Mutter Recht
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10 800 Euro wegen Diskriminierung
Urteil: Versicherung muss Klägerin altes Betreuungsgebiet zurückgeben
Welt, 19.12.2008
"The Price of Discrimination: Low Award in Landmark German Sexism Case"
Spiegel Online, 19.12.2008
Diskriminierung im Job: Gericht gibt R+V Angestellter Recht
Stern, 23.01.2009
10.800 Euro Strafe wegen Diskriminierung
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frühere Berichte
500.00 EUR für die Gerechtigkeit Tagesspiegel 19.02.2008
Süddeutsche Zeitung, 25.01.2008: "Stille Kündigung" soll Arbeitgeber 500.000 Euro kosten - Erstmals droht einem Unternehmen in Deutschland eine hohe Strafe, weil eine Mitarbeiterin gegen Diskriminierung klagt. Das Verfahren wird von Herrn Prof. Dr. Alenfelder und Herrn Rechtsanwalt Frank Jansen betreut.
Süddeutsche Zeitung 25.01.2008
Weitere Berichte:
Frankfurter Rundschau 25.01.2008
Südwest Presse 30.01.2008
bocquel-news.de 31.01.2008
Kreisanzeiger 06.02.2008
Deutsche Welle, 09.02.2008
Süddeutsche Zeitung 16.02.2008
FAZ 17.02.2008
Focus 18.02.2008
SWR 1, 18.02.2008
RTL 18.02.2008
Hessischer Rundfunk 18.02.2008
Frankfurter Rundschau, 18.02.2008
TAZ 19.02.2008
FAZ 23.02.2008
Spiegel Online, 07.04.2008
Glaubhaftmachung vereinfacht 24.04.2008 - Das BAG fordert die umfassende Würdigung aller Umstände, insbesondere müssen die Gerichte auch die Behauptungen des Opfers selbst berücksichtigen. Damit korrigierte das BAG ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg, das die Klage einer wegen Schwangerschaft diskriminierten Arbeitnehmerin abgelehnt hatte. Dem LAG Berlin fehlte die Glaubhaftmachung einer Diskriminierung wegen des Geschlechts. Damit verbessern sich die Chancen für Diskriminierungs- und Mobbingopfer, ihre Rechte durchzusetzen. Pressemitteilung des BAG
Lohndiskriminierung 14.04.2008: "Da hat es mir gereicht"
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1. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auf Kündigungen uneingeschränkt anwendbar.
2. Die Bildung von Altersgruppen, um anschließend die Sozialauswahl nur noch innerhalb der Gruppen zu führen, ist altersdiskriminierend und damit unzulässig. Darauf basierende Kündigungen sind unwirksam. Dies gilt auch bei Kündigungen, die auf Namenslisten beruhen.
3. Grundsätzlich darf bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der Sozialauswahl das Alter gem. § 1 Abs. 3 KSchG berücksichtigt wegen der schlechteren Aussichten älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt.
4. Der Sozialauswahl können Altersgruppen nur dann zugrunde gelegt werden, wenn der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse hat, das dem Diskriminierungsschutz genügen muss.
(Leitsätze Prof. Dr. Alenfelder)